Fachgebiete
Steuerstreit und Betriebsprüfungen
Wenn bei einer Betriebsprüfung keine Einigung mit der Behörde absehbar ist oder wenn Rechtsmittel gegen Steuerbescheide ergriffen werden müssen, stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Die umfassende Beratung und Vertretung in Steuerverfahren und bei abgabenbehördlichen Prüfungen gehört seit jeher zu den Kerngebieten unserer Kanzlei. Wir gelten zu Recht als eine der führenden Kanzleien im Bereich des „streitigen Steuerrechts“ und haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Steuer- und Abgabenverfahren erfolgreich für Unternehmen jeglicher Größe sowie für Privatpersonen geführt.
Ansprechpartner: Dr. Franz Althuber LL.M., Mag. Martin Spornberger LL.M., MMag. Florian Ortner
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung und Vertretung in Steuer- und Abgabenverfahren vor den Finanz- und Zollämtern sowie im Rahmen von laufenden Betriebsprüfungen und nachgelagerten Rechtsmittelverfahren
- Beratung und Vertretung in Steuer- und Abgabenverfahren vor den Finanz- und Zollämtern sowie im Rahmen von laufenden Betriebsprüfungen und nachgelagerten Rechtsmittelverfahren
- Beratung und Vertretung in Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) sowie im Rahmen von Bescheidaufhebungs- und Wiederaufnahmeverfahren
- Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Höchstgerichten (VwGH, VfGH) und in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
- Beratung und Vertretung von ausländischen Rechtsträgern im Rahmen von KESt-Rückerstattungsverfahren
- Beratung und Vertretung von ausländischen Wissenschaftlern, Forschern, Künstlern und Sportlern im Rahmen von Zuzugsbegünstigungsverfahren (§ 103 EStG)
- Beratung und Vertretung im Rahmen von internationalen Amts- und Rechtshilfemaßnahmen
- Erstellung von Rechtsgutachten zu sämtlichen Fragen des Abgabenverfahrensrechts
Steuerrechtliches Risikomanagement
Steuern stellen einen erheblichen Kostenfaktor dar und mindern den Gewinn des Unternehmens. Steuerrechtliche Risiken können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken und müssen daher erkannt und minimiert werden. Steuerrechtliche Fehlentscheidungen können für Unternehmen und deren Leitungsorgane gravierende finanzielle Nachteile haben – neben Steuernachzahlungen und negativer Publicity drohen nicht selten auch Steuerstrafverfahren oder persönliche Haftungen. Wenngleich die aus der unternehmerischen Tätigkeit resultierenden steuerrechtlichen Risiken natürlich niemals zur Gänze ausgeschlossen werden können, besteht doch die Möglichkeit, intern haftungspräventive Schritte zu setzen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, bestehende Steuerrisiken zu identifizieren, steuerrechtliche Zweifelsfragen mit den zuständigen Behörden abzuklären und Haftungen zu vermeiden.
Ansprechpartner: Dr. Franz Althuber LL.M., Mag. Martin Spornberger LL.M., Mag. Maria Schachner
Unsere Leistungen im Überblick
- Entwicklung von Richtlinien und Konzepten zur Vermeidung von steuer- und finanzstrafrechtlichen Haftungsrisiken in Unternehmen (Tax Compliance Assessment)
- Entwicklung von Richtlinien und Konzepten zur Vermeidung von steuer- und finanzstrafrechtlichen Haftungsrisiken in Unternehmen (Tax Compliance Assessment)
- Prüfung und Überarbeitung bestehender Risikomanagementsysteme samt Implementierung einer geeigneten Ablauf- und Aufbauorganisation sowie Beurteilung von steuer- und finanzstrafrechtlichen Risiken im Rahmen von Stellungnahmen und Rechtsgutachten
- Unterstützung und Beratung bei der Vorbereitung von Betriebsprüfungen, insbesondere im Zuge der Identifikation bestehender Risikobereiche und der Erstellung notwendiger Dokumentationen
- Beratung und Vertretung im Rahmen der Einholung von verbindlichen Auskunftsbescheiden sowie von Lohnsteuer- und sonstigen steuerrechtlichen Auskünften bei den zuständigen Finanzbehörden (Tax Rulings)
- Abklärung von steuerrechtlichen Zweifelsfragen zu internationalen Sachverhalten mit dem BMF (EAS-Anfragen) sowie Beratung und Vertretung im Rahmen von uni- und multilateralen Advance Pricing Agreements (APA)
- Ausarbeitung und Implementierung von Steuerrichtlinien und strukturierte Risikoidentifizierung
- Organisation von unternehmensinternen Schulungen zum Zweck der Optimierung des steuerlichen Risikomanagements
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Haftung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
- Unterstützung und Beratung bei der Implementierung von Umstrukturierungs- und Umgründungsmaßnahmen zum Zweck der Minimierung von steuerrechtlichen Haftungsrisiken
Steuerstrafrecht
Steuerrechtliche Fehler können auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Ermittlungen durch Behörden und Staatsanwaltschaften bedürfen kompetenter Begleitung durch Rechtsberater, um mögliche Risiken und Nachteile zu minimieren. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl präventiv bei der Beurteilung bestehender Risikobereiche als auch bei der Verfassung von Selbstanzeigen und im Rahmen von laufenden Steuerstrafverfahren vor Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Ansprechpartner: Dr. Franz Althuber LL.M., Mag. Martin Spornberger LL.M., MMag. Florian Ortner
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung und Vertretung in verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Steuerstrafverfahren (Finanzstrafverfahren)
- Beratung und Vertretung in verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Steuerstrafverfahren (Finanzstrafverfahren)
- Beratung und Vertretung im Rahmen von Nacherklärungen, Offenlegungen, Selbstanzeigen und anderen Maßnahmen zur Sanierung von steuerstrafrechtlichen Verfehlungen
- Beratung und Vertretung im Rahmen von finanzstrafrechtlichen Prüfungen und behördlichen Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen, Kontoöffnungen)
- Durchführung von finanzstrafrechtlichen Risikoanalysen und Prüfung möglicher persönlicher Haftungen
- Erstellung von finanzstrafrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen
- Beratung und Vertretung in Zollstrafverfahren und im Rahmen von zollbehördlichen Ermittlungsverfahren
- Strategische Beratung zwecks Vermeidung von Reputationsschäden
Organhaftung und Compliance
Unsere Juristinnen und Juristen unterstützen in sämtlichen Fragen der Organ- und Managerhaftung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Mandanten dabei sowohl präventiv im Vorfeld der Übernahme einer Leitungsfunktion als auch im Haftungsfall umfassend und lösungsorientiert beraten und vertreten. Darüber hinaus beraten wir Personen- und Kapitalgesellschaften, deren Leitungsorgane und Eigentümer in sämtlichen Bereichen der Corporate Governance sowie bei der Implementierung und Durchführung von Organisations- und Compliancemaßnahmen. Egal ob wir dabei für große börsenotierte Gesellschaften oder für mittelständisch geprägte und kleinere Unternehmen tätig werden, unser Anspruch an eine effiziente und ökonomische Beratung ist stets derselbe.
Ansprechpartner: Dr. Franz Althuber LL.M., Dr. Norbert Griesmayr
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
- Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern in steuer-, gesellschafts- und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsverfahren
- Beratung und Vertretung von Unternehmen und Leitungsorganen im Rahmen der D&O-Schadensabwicklung (Schadenmeldung, Prüfung und Durchsetzung von Deckungsansprüchen)
- Beratung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit der haftungsoptimierten Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
- Strategische Rechtsberatung zu gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Sonderfragen sowie Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Risikoanalysen
- Beratung im Bereich Corporate Governance (Interessenkonflikte, related party transactions) einschließlich Überprüfung bestehender Corporate Governance-Strukturen
- Beratung und Vertretung im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Konfliktsituationen (Gesellschafterstreit, Beschlussanfechtungen)